ERBSCHAFT UND LEGAT – BESTIMME HEUTE, WAS DIR MORGEN WICHTIG IST.

Die Frauenzentrale Zürich setzt sich seit 1914 sowohl sozial als auch gesellschaftspolitisch für Frauen ein. Hast du dich direkt oder indirekt ein Leben lang für Frauenthemen eingesetzt? Hast du dazu beigetragen, Frauenrechte durchzusetzen oder hast du Frauen in schwierigen Situationen geholfen und unterstützt?

Vielleicht möchtest du diese Form der Unterstützung weiterführen, indem es Bestandteil deines Testaments wird? Möchtest du nach dem Tod etwas weitergeben und die Frauenzentrale Zürich unterstützen?

Erbschaft, Legat/Vermächtnis oder doch eine Schenkung?

  • Durch eine Erbschaft hinterlässt eine verstorbene Person einen prozentualen Anteil an Vermögen UND Schulden der Erbengemeinschaft.
  • Mit einem Legat/Vermächtnis wird die Begünstigte nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte.
  • Bei einer Schenkung überlässt die Schenkerin der Beschenkten zu Lebzeiten Geld oder eine Sache ohne Gegenleistung.

Benötigst du einen kostenlose juristische Beratung zum Thema Erbschaft? Mehr Informationen findest du hier.

Testament

Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu.ch ermöglicht dir ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für deine persönliche Situation zu erstellen.
Du wirst Schritt für Schritt durchgeführt:
1) Erfasse alle Erben
2) Lege fest, wer welchen Anteil deines Nachlasses erhält
3) Schreibe die erstellte Vorlage von Hand ab

Dein handschriftliches Testament solltest du gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).

Viele Menschen wünschen sich, dass bei der Bestattung auf Blumen verzichtet und stattdessen eine karitative Organisation berücksichtigt wird. Ein solcher Wunsch kann im Testament vermerkt werden.

Patientenverfügung

Wir bieten dir in Zusammenarbeit mit DeinAdieu.ch die kostenlose Erstellung deiner individuellen Patientenverfügung an.
1) Wählen deine Vertretungs-/Ersatzperson
2) Beantworte Fragen zu deiner Einstellung zum Leben
3) Beantworte medizinische Fragen
4) Drucke deine Verfügung aus und unterzeichne sie
Eine Kopie bei deiner Vertretungsperson/Hausärztin sowie deine Karte im Portemonnaie sichert dich ab.

Vorsorgeauftrag

Wir bieten dir in Zusammenarbeit mit DeinAdieu.ch die kostenlose Erstellung deines Vorsorgeauftrags an.
1) Wähle deine Vertretungsperson
2) Wähle eine allfällige Ersatzperson
3) Schreibe die erstellte Vorlage von Hand ab
Idealerweise hinterlegst du deinen Vorsorgeauftrag bei einer Hinterlegungsstelle (KESB, Zivilstandsamt). Er sollte auf jeden Fall einfach aufgefunden werden, solltest du urteilsunfähig werden.

Erbrecht per 1. Januar 2023 

Das neue Erbrecht ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Wichtigste Änderung ist die Reduktion der Pflichtteile. Das bedeutet, dass Erblasserinnen mehr Gestaltungsspielraum für die Verteilung des Erbes haben.  

Pflichtteile 

 Neu Alt 
Pflichtteile Nachkommen ½ des Erbanspruchs ¾ des Erbanspruchs 
Pflichtteil Eltern Entfällt ½ des Erbanspruchs 
Pflichtteil überlebender Ehegatte ½ des Erbanspruchs ½ des Erbanspruchs 
Erbrecht zwischen Scheidungsgatten Pflichtteilsschutz entfällt, sobald das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Pflichtteilsschutz entfällt, sobald das Paar rechtskräftig geschieden ist. 

Wichtig: Die neuen Bestimmungen gelten für alle Todesfälle, die seit dem 1. Januar 2023 eingetreten sind. Sie gelten auch dann, wenn die Erblasserin unter altem Recht ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt hat.  

Spenden

Deine Unterstützung ist wertvoll. Wir nehmen uns gerne Zeit, um in einem vertraulichen Gespräch deine persönlichen Fragen zu beantworten oder dir zusätzliche Informationen zu geben.

Postkonto 80-4343-0 (IBAN CH49 0900 0000 8000 4343 0) oder mit Twint oder Kreditkarte.

Auch unsere Rechtsberaterinnen beraten dich gerne bei der Regelung deines Nachlasses. Melde dich für ein unverbindliches Erstgespräch an.

Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.

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